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Der Gemeindevorstand wird beauftragt, folgenden Beschluss der Gemeindevertretung umzusetzen:
1. Prüfung und Berichterstattung zu der Frage, warum es in Niedernhausen anders als in Taunusstein und Idstein keinen Mietspiegel gibt.
2. Prüfung und Berichterstattung zu der Frage, was in Niedernhausen gemacht werden muss, damit es in Zukunft generell einen Mietspiegel bzw. einen qualifizierten Mietspiegel gibt und ob in dies in Kooperation mit den Nachbargemeinden Taunusstein und Idstein möglich wäre.
3. Prüfung und Berichterstattung zu der Frage, welche Vor- und Nachteile die Existenz eines Mietspiegels für Vermieter*innen und Mieter*innen in Niedernhausen hätte.
Begründung
In zahlreichen Städten und Gemeinden in Deutschland kann man als Mieter*in oder Vermieter*in zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um in eigener Verantwortung die Miethöhe je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren. In den Nachbargemeinden Taunusstein und Idstein existiert ein solcher qualifizierter Mietspiegel.
Die Städte Taunusstein und Idstein stellen in Zusammenarbeit mit dem Mieterbund Wiesbaden und Umgebung e. V., Haus und Grund Wiesbaden e. V., Haus und Grund Bad Schwalbach und Umgebung e. V. und Haus und Grund Idstein e. V. sowie unter Mitwirkung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Mieten für Grundstücke und Gebäude, Frau Nicole Deml-Moog, Hünstetten in regelmäßigen Abständen einen gemeinsamen Mietspiegel auf.
Dieser Prüfantrag dient dazu, aufzuklären und der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen, warum es in Niedernhausen keinen qualifizierten Mietspiegel gibt. Damit wird ihr ermöglicht zu entscheiden, ob weitere Schritte beschlossen werden, um auch für Niedernhausen einen solchen Mietspiegel zu erhalten.
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