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Wohnraum für Niedernhausen schaffen (23.08.2023)

Presseinformation von CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Derzeit wird bekanntlich die Bebauung des Areals des ehemaligen Rhein-Main-Theaters in den gemeindlichen Gremien in Niedernhausen diskutiert. Ein Investor hat das Gelände erworben und möchte nach dem Abriss des Theaters auf dem Gelände Wohnungen bauen. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen der Wohnbebauung positiv gegenüber, so die beiden Fraktionsvorsitzenden Christian Brinker (CDU) und Stefan Hauf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Dazu haben sich nun die beiden Fraktionsspitzen mit einem Fachmann aus der Bau- und Wohnungsbranche getroffen und sich beraten lassen. Danach wurden eine ganze Reihe von Parametern entwickelt, die bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes zu berücksichtigen sind.

Ziel der Bebauung des „Theaterquartiers“ an Rande von Niedernhausen ist es, die Wohnungsknappheit, gerade für Menschen die als Arbeitskräfte (zum Beispiel Beschäftigte in Kitas, Schulen, Pflegeheimen, Feuerwehren etc.) in der Region gebraucht werden, über dieses Projekt zu lindern.

Die Realisierung eines Wohnquartiers außerhalb des Ortskerns ist mit dem hohen Risiko des Entstehens eines sozialen Brennpunktes befrachtet. Dies muss die Gemeinde aktiv mit entsprechenden Vorgaben verhindern.

Dazu haben die beiden Fraktionen einen Antrag für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung eingereicht der weitere Punkte enthält:

  • Rund 50% der gesamten Fläche des Theaterquartiers sind ohne Vergütung an die Gemeinde Niedernhausen zu übertragen, als Kompensation für die Werterhöhung der Flächen durch die Schaffung von Baurecht. (Auf dieser Fläche soll die Gemeinde Niedernhausen dann Wohnungen für den Mittelstand, zum Beispiel Beschäftigte in Kitas, Schulen, Pflegeheimen, Feuerwehren etc. schaffen).
  • Es soll eine signifikante Reduzierung der Geschosszahlen der geplanten Gebäude erfolgen. Die Randbebauung kann aus Lärmschutzgründen höher sein als die innere Bebauung. Die maximale Gebäudehöhe darf die Höhe des bisherigen Rhein-Main-Theaters nicht übertreffen.
  • Eine Haltestelle für die Ländchesbahn ist nicht zwingende Voraussetzung einer Bebauung, aber eine Busverbindung des neuen Baugebiets dagegen unverzichtbar.
  • Ein Quartiersmanagement ist im Rahmen des Bauprojekts für mindestens 10 Jahre einzurichten und über den gesamten Zeitraum zu finanzieren.
  • Für das neue Baugebiet ist eine zentrale Wärmeversorgung vorzusehen.
  • Die Infrastruktur: Läden, Lebensmitteleinzelhandel, Gaststätten und eine Kita müssen vom Investor gebaut und deren Betrieb dauerhaft vom Investor sichergestellt werden.

Wichtig ist beiden Fraktionen, dass eine rechtlich einwandfreie Lösung gefunden wird, die die Einhaltung der Punkte dauerhaft sicherstellt. Dazu zählt der Städtebauliche Vertrag und die dingliche Sicherung im Grundbuch.

„Der Bebauungsplan soll erst Rechtskraft erlangen, wenn alle vorstehenden Punkte in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt sind und der Eintrag im Grundbuch erfolgt ist“, so die beider Fraktionsvorsitzenden Christian Brinker (CDU) und Stefan Hauf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) abschließend.

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