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Beibehaltung der Hebesätze für Grundsteuer A, B sowie Gewerbesteuer bei 410 v. H.:
Aktuell besteht keine zwingende Notwendigkeit einer Erhöhung der Hebesätze und es ist sehr wahrscheinlich, dass die Mehreinnahmen nicht für die angedachten Zwecke angesammelt werden. Im Fall einer künftigen Umgestaltung der Straßenbeitragssatzung wird dann eine Erhöhung, je nach gewählter Lösung und Finanzbedarf, immer noch durchgeführt werden.
Einstellung von 70.000 Euro Planungskosten für Zugang zum Bahnhof von Wiesbadener Straße (Produktnummer 5470001):
Die Planungskosten für eine Wendeltreppe von 30.000 Euro und von 40.000 Euro für den eingezäunten Weg zum Bahngleis einschl. Beleuchtung werden im Haushalt 2020 eingestellt. Nur so können die Planungen nach Vorliegen aller Prüfergebnisse zügig fortgesetzt werden. Ein zusätzlicher behindertengerechter Zugang ist natürlich auch erforderlich, kann aber aktuell noch nicht mit konkreten Planungskosten vorgesehen werden.
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