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1. Der Gemeindevorstand wird gebeten, eine Übersicht mit den genehmigten Stellplätzen für Altkleidercontainer in Niedernhausen zu erstellen und die Organisationen zu nennen, die die Container betreiben.
2. In Zukunft sollen nur noch gemeinnützige Organisationen eine Erlaubnis zur Aufstellung von Altkleidercontainern auf öffentlichen Flächen erhalten.
3. Gemeinnützige Organisationen, die Mitglied im Dachverband FairWertung e.V. sind, werden bei konkurrierenden Anfragen gegebenenfalls zuerst berücksichtigt.
4. Soweit Verträge oder Genehmigungen mit gewerblichen Organisationen vorliegen, werden diese so bald wie möglich zu Gunsten gemeinnütziger Organisationen gekündigt bzw. aufgehoben.
5. Illegal aufgestellte Altkleidercontainer auf öffentlichen Flächen sollen schnellstmöglich entfernt werden.
Begründung:
Die vielfältigen Aufgaben im sozialen Bereich, die durch die gemeinnützigen Organisationen übernommen werden machen es notwendig, die Einnahmen dieser Organisationen zu sichern. Die Aufstellung von Altkleidercontainern durch kommerzielle Organisationen reduziert dagegen diese Einnahmen (Anlage).
Durch den o. g. Beschluss können die gemeinnützigen Organisationen entsprechend unterstützt werden.
Besonders unterstützenswert ist der Verband FairWertung e.V. (http://www.fairwertung.de). Er bringt mit seinen verbindlichen Standards zudem mehr Transparenz und Fairness in das Sammeln und Vermarkten von Gebrauchtkleidung. Leider gibt es derzeit in der näheren Umgebung von Niedernhausen keine Organisation, die mit dem Verband zusammenarbeitet.
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