Menü
Der Gemeindevorstand wird gebeten, gemeinsam mit dem Ältestenrat die Entschädigungssatzung der Gemeinde so zu überarbeiten, dass ab dem Haushaltsjahr 2015 für die Aufwandsentschädigung ehrenamtlich Tätiger nicht mehr als 55.000 € pro Jahr benötigt werden. Der Entwurf einer derart geänderten Satzung ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung in der Novembersitzung 2014 vorzulegen.
Begründung:
Durch die Änderung der Entschädigungssatzung mit Wirkung ab Mai 2012 musste der bisher dahin geltende Haushaltsansatz von 50.000 € auf 78.000 € erhöht werden. Angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde und der Steuer- und Gebührenerhöhungen ist es nicht verhältnismäßig, die Aufwandsentschädigungen auf diesem hohen Niveau zu belassen. Eine beschränkte Erhöhung der Gesamtsumme gegenüber dem bis 2011 geltenden Ansatz um 10 % auf zukünftig 55.000 € ist daher angemessen.
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]
Robert Habeck hat einen Plan vorgestellt, wie Deutschlands wirtschaftliche Kräfte neu entfesselt werden. Die Vorschläge sollen die [...]
Gestern am späten Abend wurde das weiterentwickelte Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KitaQuTH) im Bundestag beschlossen. Es [...]