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Bearbeitung von Prüfaufträgen (16.4.2019)

Die von der Gemeindevertretung beschlossenen Prüfanträge sind in der Regel mit einer Frist von 12 Monaten von der Verwaltung zu bearbeiten und der Gemeindevertretung die Ergebnisse vorzulegen.

Sollte diese Frist aus sachlichen oder anderen Gründen ausnahmsweise nicht eingehalten werden können, ist der Gemeindevertretung unaufgefordert eine Begründung für die lange Bearbeitungszeit, möglichst mit einem Zwischenbericht, vorzulegen.

Begründung:

Es kommt leider immer wieder vor, dass Prüfaufträge der Gemeindevertretung über einen längeren Zeitraum ohne Informationen für die Gemeindevertreter*innen in der Verwaltung liegen.

Beispiele aus der jüngeren Zeit sind die Anträge aus der Gemeindevertretungssitzung vom 31.01.2018: Vorlage AT/0047/2016-2021 (zusätzliche Aufstellung von Radaranlagen) und Vorlage AT/0051/2016-2021 (Fußgängerüberweg Austraße).

Durch diesen Antrag soll eine systematischere und zügigere Bearbeitung der Prüfanträge und der Aufbau eines entsprechenden Controllings bei der Verwaltung eingeleitet werden.

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