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1. Die „Richtlinien über Standards in Kindertagesstätten der Gemeinde Niedernhausen“ werden unter II Abs. 1 folgendermaßen geändert:
„II Personalbesetzung
1. Die Personalbesetzung orientiert sich an der Landesverordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder. Der Personalschlüssel soll 1,6 Fachkräfte/Gruppe betragen.“
2. Der Gemeindevorstand wird gebeten, der Gemeindevertretung folgende Daten zur Verfügung zu stellen:
a) Die Gesamtzahl der in allen Niedernhausener Kindergärten betreuten Kindergartenkinder in den Jahren 1997 bis 2006 (Stichtag 1. Juni).
b) Die Gesamtzahl der in Niedernhausen gemeldeten Kleinkinder bis zu einem Lebensalter von maximal einem Jahr in den Jahren 1994 bis 2006 (Stichtag 1. Juni).
c) Die Gruppenstärke der einzelnen Kindergartengruppen am 1.3., 1.6., 1.9., 1.12. (jeweils 2005) sowie am 1.3. und am 1.6.2006. die Tabelle soll vierteljährlich fortgeschrieben und weiterhin der Gemeindevertretung vorgelegt werden.
Begründung:
Durch diesen Antrag soll der in Niedernhausen seit vielen Jahren geltende Standard bei der Betreuung in den Kindergärten gesichert und der entsprechende Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2005, der eine Verringerung der Betreuung in den Kindergärten vorsah, aufgehoben werden. Durch die Bereitstellung der gewünschten Daten soll die Diskussion über den zukünftigen Bedarf und die Organisation von Kindergärten erleichtert werden.
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