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Bezug von Ökostrom für die Gemeinde (24.3.2010)

Der Gemeindevorstand wird gebeten, im Rahmen der Bündelausschreibung für Strombezug und in Abänderung der bisherigen Beschlusslage des Gemeindevorstands für den gesamten Strombezug der Gemeinde einschließlich der Gemeindewerke eine Belieferung mit Ökostrom zu melden.

 

Begründung:

Im Rahmen der Bündelausschreibung für Strombezug unter Federführung des Landkreises Limburg-Weilburg müssen die Gebietskörperschaften, die sich beteiligen wollen, rechtzeitig mitteilen, in welchem Umfang sie Ökostrom beziehen wollen. Der Gemeindevorstand hat bisher beschlossen, dass nur die „Tarifabnahmestellen“ für Ökostrombezug gemeldet werden sollen, während Großverbrauchsstellen wie das Schwimmbad oder die Autalhalle mit konventionell erzeugtem Strom beliefert werden sollen.

Aus Klimaschutzgründen sollte dem Beispiel Taunussteins gefolgt werden und der komplette Strombezug auf Ökostrom umgestellt werden.

Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich aus der Tatsache, dass die vom Landkreis gesetzte Frist am 10.3.2010 bereits abgelaufen ist und eine Beratung in der Mai-Sitzung der Gemeindevertretung möglicherweise zu spät ist, um eine Änderung in der Ausschreibung herbeiführen zu können.

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