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Erweiterte Prüfungen innerhalb des Gesamtverkehrsplans (14.10.2018)

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, die folgenden Punkte bei der laufenden „Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans für Niedernhausen“ (GVPL) von dem beauftragten Büro „VERKEHRSPLANUNG Köhler und Taubmann GmbH“ mit prüfen zu lassen

1. Einrichtung einer durchgängig mindestens einseitig geführten Radverkehrsanlage entlang der L3026, im Streckenbereich vom Verkehrskreisel am Gewerbegebiet Frankfurter Straße bis zum Ge­werbegebiet An der Queckenmühle. In Bereichen mit ausreichenden Breitenprofilen und ohne flankierende Gebäude sollen aus Sicherheitsgründen getrennt geführte Wege für den Radverkehr und den Fußgängerverkehr angestrebt werden, dies konform zu den Richtlinien der ERA R2. Eine Führungsform mit kombinierter Rad-Fußgänger-Nutzung empfiehlt sich unter Berücksichtigung straßenräumlicher Randbedingungen in engen Strukturen oder in vorhandenen Gebäudeabschnitten.

2. Analoge Einrichtung einer durchgängig mindestens einseitig geführten Radverkehrsanlage entlang der L 3027, durchgängig ab Limburger Straße in Oberjosbach über die Feldbergstraße, Wiesbadener Straße bis zum Ortsende Richtung Wiesbaden-Naurod.

3. Analoge Einrichtung einer durchgängig mindestens einseitig geführten Radverkehrsanlage entlang der K 705, durchgängig im Bereich Königshofen von der Lucas-Cranach-Straße bis Oberseelbacher Straße in Niederseelbach.

4. Wenn dies notwendig ist, sind auch andere parallele Streckenführungen bzw. nur teilweise Realisie­rungen denkbar. Der bereits beschlossene Radweg im Autal ist bei den Prüfungen zu berücksichtigen.

Begründung:

Es handelt sich ausdrücklich um einen Auftrag zur Prüfung, ob und wie eine Umsetzung möglich ist. Das Prinzip der durchgängigen Anlagen ist dabei möglichst zu beachten. Diese Führungsform bietet die optimale Lösung dafür, dass Verkehrsteilnehmer solche Strukturen auch bevorzugt nutzen um zügig und relativ sicher von Ort zu Ort gelangen zu können. Wenn der genannten Planung weitgehend Rechnung getragen wird, kann davon ausgegangen werden, dass den Bedarfen von Nutzerinnen und Nutzern sowie behördlichen Kriterien Rechnung getragen wird. Sollte diesem Vorschlag gefolgt wer­den, würde ein insgesamt in die Zukunft gerichtetes tragfähiges Verkehrskonzept umgesetzt werden.

In der vorliegenden Entwurfsfassung des GVPL 21. 02. 2018 ist unter Abschnitt 5.2.5, Seite 44, Radverkehr am Schluss sinngemäß dargelegt, dass zum derzeitigen Zeitpunkt die Gemeinde Niedernhausen lediglich über gering taugliche Wege für Radverkehr verfügt. Daher sieht auch das Fachbüro erhebliches Ausbaupotenzial, das mit diesem Antrag zur Prüfung untersucht werden soll.

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