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Hangsicherung Holbeinstraße/Kutscherweg (9.1.2010)

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Es soll keine Generalsanierung (Stützwand) der Holbeinstraße im Hangbereich zum Kutscherweg vorgenommen werden.
  2.  Die erforderliche Instandsetzung des schadhaften Straßenrandes im entsprechenden Bereich (Bankett), einschließlich des schadhaften Teilstückes der Leitplanke, erfolgt 2010. Dabei ist zu gewährleisten, dass auch bei starkem Regen kein Regenwasser von der Straße in den Hang fließen und dort Erosionsschäden hervorrufen kann.

  1. Die Hangfläche wird mit kleinwüchsigen Strauchgehölzen dicht bepflanzt, wobei die Einsehbarkeit in beide Straßenräume dauerhaft erhalten bleiben muss.

  1. Es soll kein (zweites/aktuelles) geotechnisches Gutachten zur Standsicherheitsuntersuchung in Auftrag gegeben werden.  

Begründung:

  

Der Gemeindevertreter der Grünen Manfred Haneklaus hat bereits am 9.11.2009 detaillierte Fragen an den Gemeindevorstand zum Gegenstand des Antrags gestellt (Anlage). Diese sind bis heute nicht beantwortet worden. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 10./11.2.2010 soll der Haushaltsplan der Gemeinde zur Abstimmung gestellt werden, der Gesamtausgaben für die Hangsicherung von 180.000 € und eine Umlegung von 75 % der Kosten auf die Anlieger vorsieht. Daher ist es zur Fristwahrung notwendig, bereits jetzt den Antrag anhand unseres jetzt vorliegenden Kenntnisstands zu stellen. Sollte die o.g. Anfrage noch rechtzeitig vor den Beratungen beantwortet werden und dadurch neue Fakten bekannt werden, müssten diese durch Änderungsanträge berücksichtigt werden.

Eine weitergehende umfassendere Sanierungsmassnahme, wie derzeit gemäß Haushaltsplanentwurf vom Gemeindevorstand geplant, ist weder aus Sicherheits- noch aus Stabilisierungsgründen erforderlich. An der Straßenoberfläche sind keine Setzungsschäden vorhanden. Das Hauptprofil des in Rede stehenden unteren Endes der Holbeinstraße ist nicht beschädigt. Daher ist davon auszugehen, dass auch verlegte Leitungen oder Schächte bislang schadensfrei den belastenden Verkehr seit der Eröffnung vor ca. 40 Jahren ausgehalten haben. Für die Notwendigkeit einer  Generalsanierung liegen keine Argumente vor.

Um den Straßenrand entlang der oberen Böschungslinie dauerhaft stabil zu gestalten, sollte dort, besser noch ganzflächig, Strauchbepflanzung durchgeführt werden. Insbesondere ist aber durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, dass von der Straße abfließendes Regenwasser in den Hang gelangt.

 

Durch diese Vorgehensweise kann die finanzielle Belastung der Anlieger deutlich verringert werden.

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