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Der Gemeindevorstand wird gebeten, bei der zuständigen Landesbehörde dafür einzutreten, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für die Idsteiner Straße (L3026) im Abschnitt Ortsschild - Lochmühle auf 60 km/h reduziert wird.
Begründung:
Aufgrund von offiziell nur drei bekanntgewordenen Unfällen im o.g. Streckenabschnitt wurde im Ortsbeirat Niedernhausen ein entsprechender Antrag (Nr. 53 vom 9.9.2010) mit großer Mehrheit abgelehnt. Nachdem zwischenzeitlich bekannt geworden ist, dass die Unfallhäufigkeit auf diesem Abschnitt deutlich höher liegt, besteht aus Gründen der Verkehrssicherheit Handlungsbedarf.
Wie uns bekannt geworden ist, ereigneten sich im Zeitraum 2009 und 2010 (bis 44. Kalenderwoche) im o.g. Abschnitt 15 Verkehrsunfälle (10 Unfälle mit Wildbeteiligung, 3 Unfälle im Kreuzungsbereich „An der Queckenmühle/Anbindung Sportzentrum“ und 2 sonstige Verkehrsunfälle).
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