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Der Gemeindevorstand wird gebeten, sich kurzfristig an die Landesregierung und die Bundesregierung zu wenden mit der Bitte, aus Mitteln des Konjunkturprogramms den baulichen Lärmschutz an der Theißtalbrücke deutlich zu verbessern.
Begründung:
Die Autobahn ist die größte Lärmquelle in Niedernhausen, die auch nach dem Bau einer Lärmschutzwand in Niederseelbach weiterhin vor allem den Ortsteil Königshofen, aber auch den Ortsteil Niedernhausen belasten wird. Die Lärmwerte sind hoch und betreffen große Bereiche mit Wohnbebauung, überschreiten aber bisher nicht die Sanierungsgrenzwerte. Dabei spielt auch eine Rolle, dass die derzeit geltenden Gesetze eine getrennte Betrachtung von Autobahnlärm, Fluglärm und Bahnlärm erlauben, obwohl die Niedernhausener von allen Lärmquellen gleichzeitig betroffen sind. Zudem wäre ein besserer Lärmschutz an der Autobahn vorgeschrieben, wenn es sich um einen Neubau handeln würde oder eine wesentliche Änderung wie z. B. der Bau einer weiteren Fahrbahn geplant wäre. Bei einer bestehenden alten Autobahn besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine lärmtechnische Sanierung. Die Kosten von schätzungsweise 2-3 Millionen € sind allerdings zu hoch, um von der Gemeinde getragen zu werden.
Die Konjunkturprogramme von Bund und Land bieten nun die prinzipielle Möglichkeit, bei entsprechendem politischem Willen dennoch die Sanierung vorzunehmen. Zuständig ist für Autobahnen primär der Bund; eine Mischfinanzierung ist jedoch denkbar.
Der Antrag ist dringlich, da jetzt die Weichen bzgl. der Verwendung der Mittel aus den Konjunkturprogrammen gestellt werden und daher keine Zeit verloren gehen darf.
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