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Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1) Die Gemeindevertretung bekennt sich zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung (Abschlussbericht zum Hessischen Energiegipfel).
2) Die Gemeindevertretung hebt den Punkt 2 im Beschluss FR 50/2011-2016 „Windkraft in Niedernhausen vom 12.12.2013“ vollständig auf.
3) Der Gemeindevorstand wird gebeten, eine umfassende und zügige Prüfung der Machbarkeit von Windkraftanlagen auf den Windkraftvorrangflächen und auf weiteren geeigneten/rechtlich zulässigen Flächen im Gemeindegebiet zu veranlassen. Dabei soll insbesondere die Umweltwirksamkeit (Klimaschutzfunktion und potenzielle Umweltfolgen) sowie die Wirtschaftlichkeit durch ein geeignetes Fachbüro untersucht werden. Teil der Untersuchungen soll auch die Benennung realistischer Realisierungszeiträume sein.
4) Im Rahmen dieser Prüfung sollen auch die Demokratisierungschancen bei der Eigentümerstruktur aufgezeigt werden, d.h. welche Formen der finanziellen Bürgerbeteiligung bei der Projektierung von Windkraftanlagen möglich wären, etwa in Form von Bürgerenergie-Genossenschaften etc.
5) Für die WK-Vorrangfläche 2-384, welche auch auf der Gemarkungsfläche der Stadt Taunusstein liegt sowie für alle WK-Vorrangflächen auf Niedernhausener Gemarkung, welche nicht im Eigentum der Gemeinde Niedernhausen sind, soll über die Kooperationshaltung anderer Waldeigentümer incl. HessenForst berichtet werden.
6) Die WK-Vorrangfläche 2-359 am „Nickel“ wurde 2019 im Zuge des 1. Änderungsverfahren zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energie (TPEE) des Regionalplans Südhessen von rd. 74ha auf rd. 16ha verkleinert. Dies insbesondere mit der Begründung eines 10km-Schutzabstandes um die Seismologische Station TNS des Taunusobservatoriums (Goethe-Universität Frankfurt am Main) auf dem kleinen Feldberg. Der Gemeindevorstand wird um Prüfung gebeten, ob der gewählte 10km-Schutzabstand unter Würdigung aktuellster Wissenschaftspublikationen (bspw. KIT Karlsruhe, siehe Fußnote) als unangemessen bewertet werden kann und ob daher eine Änderung dieser „Zuordnung zum Ausschlussraum“ des TPEE im nächsten Änderungsverfahren zum TPEE möglich wäre.
7) Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, inwieweit insbesondere das Niedernhausener Klimaschutzziel „Senkung der CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 35 % gegenüber dem Jahr 2011“ im Vergleich zum verschärften Zielpfad der 1. Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetz v. 18.08.2021 angemessen ist, in welchem eine Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% gg. 1990 vorgeschrieben ist. Im Kontext dieser Grundsatzfrage wird um eine Bewertung gebeten, ob eine gesamthafte Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts ratsam erscheint.
8) Um einen entsprechenden Bericht für die unter Punkt 3 genannten Prüfaufgaben wird bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.09.2022 gebeten. Alle weiteren Prüfungen sollen bis zum Dezember 2022 mit einem entsprechenden Bericht abgeschlossen sein.
Finanzierung: Haushalt 2022
Begründung:
Der abscheuliche Angriffskrieg auf die Ukraine zeigt uns unmissverständlich die Abhängigkeit unseres Wirtschaftssystems von fossilen Energieträgern. Die Flutkatastrophe an der Ahr 2021 und die Dürresommer 2018-2020 waren hierzulande die Vorboten der vernichtenden Kräfte des drohenden, irreversiblen Klimawandels. Die Atomkraft ist aus vielerlei Gründen auf dem Abstellgleis. Die Lösung für die selbstverschuldete Abhängigkeit liegt allein in der Nutzung der Erneuerbaren Energien.
Die Energiewende, also die schnelle und vollständige Deckung aller Energiebedarfe durch Erneuerbare Energien (EE), in Deutschland wie in Niedernhausen kann nur gelingen, wenn alle Erneuerbaren Energieträger so gut wie möglich genutzt werden.
In Niedernhausen besteht seit Dezember 2013 ein Beschluss der Gemeindevertretung, wonach die Nutzung der Windenergie auf dem Taunuskamm ausgeschlossen wird. Der unter o.g. Beschlusspunkt 2 genannte Punkt 2 v. 12.12.2013 besagt:
2. Bezüglich der Nutzung der Windenergie in Niedernhausen beschließt die Gemeindevertretung:
2.1. Die Gemeinde Niedernhausen wird auf ihren eigenen, auf dem Taunuskamm (Buchwaldskopf) gelegenen Waldflächen keine Errichtung von Windkraftanlagen zulassen.
2.2. Der Gemeindevorstand wird gebeten, eine Prüfung und Wertung vorzunehmen, wie sichergestellt werden kann, dass auf dem Taunuskamm gelegene Windpotenzialflächen im Eigentum des Landesbetriebs Hessenforst oder anderer Kommunen innerhalb der Gemarkung Niedernhausen nicht zur Aufstellung von Windrädern genutzt werden.
Insbesondere das Ziel des gemeindlichen Klimaschutzkonzepts (gemäß Beschluss aus dem September 2014) „bis 2030 wird in Niedernhausen im Jahresdurchschnitt so viel Strom erzeugt, wie verbraucht wird“ kann realistisch jedoch nur mit Hilfe der Windkraft erreicht werden. Unter Ausblendung der Entwicklung des Strombedarfs für die Wärmeerzeugung durch Wärmepumpen und für die Elektromobilität hat Niedernhausen einen Strombedarf von 35 Gigawattstunden pro Jahr, der rechnerisch allein durch 5 moderne Windkraftanlagen (WKA) im Jahresmittel gedeckt werden könnte.
Zweifelsohne kann nicht davon ausgegangen werden, dass bis 2030 jene 5 WKA errichtet sind bzw. errichtet werden können. Daher müssen alle kurzfristig aktivierbaren EE-Quellen genutzt werden, wie etwa Freiflächen-Photovoltaik(PV)-Anlagen und kleinteilige PV-Dachanlagen auf privaten und kommunalen Dächern. Der alleinige Fokus auf die PV-Technologie würde jedoch eine Versorgungslücke in der dunklen Jahreszeit sowie die deutliche Verfehlung der Klimaschutz-/Energiewendeziele provozieren.
Stefan Hauf Tobias Vogel Monika Schneider Martin Oehler Doris Michels Manfred Hirt
Fußnote:
Bericht zur Erarbeitung eines Prognosetools für seismische Immissionen an Erdbeben-Messstationen in Nordrhein-Westfalen (NRW) für das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 29. Januar 2021
Prof. Dr. Joachim Ritter, Geophysikalisches Institut, KIT, Karlsruhe Institut für Technologie, Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft, https://www.gd.nrw.de/zip/seismische-immissionen-kit-bericht.pdf
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