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1. Bei öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen, Festen und Feiern in allen Niedernhausen Gemeindehallen sowie auf allen gemeindeeigenen Grillplätzen und Sportplätzen dürfen künftig nur noch Mehrweggeschirr und -besteck bzw. entsprechende Artikel aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
2. Entsprechend gilt dies auch für alle anderen öffentlichen Veranstaltungen im Gemeindegebiet, bei denen eine Genehmigung der Gemeinde Niedernhausen notwendig ist.
3. Bei Vermietung bzw. Genehmigung durch die Gemeinde muss für die Veranstalter deutlich klargestellt werden, dass jede Zuwiderhandlung durch eine Strafe von bis zu EUR 500,-- geahndet werden kann. Diese Vertragsstrafe kann auch von der jeweiligen Kaution in Abzug gebracht werden.
Begründung:
Deutschlandweit bekennen sich Politik, Industrie, Handel und viele Bürgerinnen und Bürger zu einer schnellen und nachhaltigen Reduzierung des Plastikmülls. Immer mehr Gemeinden und Städte in Hessen führen einwegfreie oder plastikfreie Veranstaltungen durch bzw. schreiben sogar ausschließlich Mehrweggeschirr und -besteck bei öffentlichen Veranstaltungen vor. In vielen Fällen steht Nutzerinnen und Nutzern auch Mehrweggeschirr und -besteck der Gemeinde zur Verfügung.
In Niedernhausen hat sich fraktionsübergreifend in letzter Zeit ökologisch einiges bewegt und auch auf diesem Gebiet sollte mit der Bekämpfung des Plastikmülls ein deutliches Zeichen in Bezug auf den Umweltschutz gesetzt werden.
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