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Der Gemeindevorstand wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine regelmäßige (mindestens arbeitstägliche) Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Bereich des inneren Ortskerns (Austraße, Bahnhofstraße und Umfeld des Bahnhofes) sicher zu stellen.
Begründung:
In der Sitzung der 2. Bürgerstammtisches wurde von engagierten Bürgern und Gewerbetreibenden der Vorschlag aufgebracht, den ruhenden Verkehr im inneren Ortskern regelmäßiger zu kontrollieren als bisher.
Es liegt im Interesse aller Bürgen und Gewerbetreibenden Niedernhausens, dass der zeitlich befristete Parkraum im Ortskern von Dauerparkern freigehalten wird, damit den Kunden genügend Parkplätze für die Anfahrt der Geschäfte zur Verfügung stehen. Hier ist insbesondere durch mehrfache Kontrollen zu verhindern, dass durch 'Weiterdrehen der Parkscheibe' die Befristung des Parkplatzes umgangen wird.
Diese Maßnahme ist dazu geeignet, einen Beitrag zur notwendigen Entspannung der Parksituation im Ortskern zu leisten.
Der vorliegende Antrag soll von der Verwaltung im Rahmen des Tagesgeschäftes umgesetzt werden und hat somit keine direkte Auswirkung auf den Gemeindehaushalt.
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