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Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, die Sanierung der Autalhalle unter Maßgabe folgender Punkte anzugehen:
Begründung:
Der unter 1. genannte Vertrag ist rechtswidrig zustande gekommen. Dadurch droht der Gemeinde ein finanzieller Schaden, da
bei einem Nachprüfungsverfahren bei der hessischen Vergabekammer der Vertrag nach § 13 VGV für nichtig erklärt und die Ausschreibung erzwungen werden kann mit der Folge, dass die Gemeinde den beauftragten Architekten bezahlen muss, obwohl dieser keine Leistungen mehr erbringt.
die EU-Kommission letztlich Strafgelder verhängen kann, die über Bund und Land an die Gemeinde weitergereicht werden können.
Der Rechtsbruch wurde offenbar bewusst begangen. In der HFA-Sitzung vom 24.1.2008 wurde der CDU-Antrag vom 28.11.2007 bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Erlass des hessischen Wirtschaftsministeriums vom 1.11.2007 diskutiert. In der Diskussion wurde ausdrücklich hervorgehoben, dass laut Erlass „die gezielte Bevorzugung ortsansässiger Unternehmen unzulässig ist.“ In dem Erlass sind auch die Schwellenwerte für eine Ausschreibungspflicht genannt. Auch im Gemeindevorstand wurde frühzeitig auf die Ausschreibungspflicht hingewiesen. Gemäß einem Artikel im Wiesbadener Kurier vom 6.3.2008 bestreitet der Bürgermeister auch nicht den Rechtsverstoß, verharmlost aber die Folgen. Daher muss nun die Gemeindevertretung tätig werden, um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
Bei einer Beauftragung ohne Vereinbarung von Festpreisen besteht ein erhebliches Risiko, dass die Sanierung am Ende deutlich teurer wird als geplant. Der Planer hat objektiv auch kein Interesse an einer kostengünstigen Lösung, da sein Honorar bei höheren Baukosten auch steigt.
Bei der Sanierung sind auch Dämmmaßnahmen erforderlich. Diese sollten im Hinblick auf zukünftige Energiekosteneinsparungen, aber auch zur Minimierung des CO2-Ausstoßes besser ausgeführt werden, als es derzeit gesetzlich geregelt ist.
Wenn die Mehrheit der Gemeindevertretung an anderen teuren Investitionsmaßnahmen festhalten will, ist es zur Vermeidung neuer Schulden notwendig, die Sanierung der Autalhalle zeitlich zu strecken. Mit Hilfe der genannten Summen ist es möglich, die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen durchzuführen, während andere Maßnahmen entsprechend zeitlich verschoben werden können.
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