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Zügige Bearbeitung von Prüfaufträgen (27.8.2019)

Die von der Gemeindevertretung beschlossenen Prüfanträge sind in der Regel mit einer Frist von 12 Monaten von der Verwaltung zu bearbeiten und der Gemeindevertretung die detaillierten Ergebnisse vorzulegen. Wenn die Prüfung des Antrages kein positives Ergebnis bringt, wird die Gemeinde­vertretung über die Gründe informiert.

Sollte diese Frist aus sachlichen oder anderen Gründen ausnahmsweise nicht eingehalten werden können, ist der Gemeindevertretung unaufgefordert eine Begründung für die lange Bearbeitungszeit, möglichst mit einem Zwischenbericht, vorzulegen.

Begründung:

Es kommt leider immer wieder vor, dass Prüfaufträge der Gemeindevertretung über einen längeren Zeitraum ohne aussagefähige Informationen für die Gemeindevertreter*innen in der Verwaltung liegen.

Beispiele sind Anträge aus der Gemeindevertretungssitzung vom 31.01.2018: Vorlage AT/0047/2016-2021 (zusätzliche Aufstellung von Radaranlagen) und Vorlage AT/0051/2016-2021 (Fußgänger­überweg Austraße). Die Aussagen in der mittlerweile zur Verfügung gestellten „Beschlusskontrolle“ (hier Ziffern 187 und 191) sind bei weitem nicht aussagefähig. Bei dem zu prüfenden Fußgängerüberweg in der Austraße wird beispielsweise lapidar ausgeführt: „Voraussetzungen nicht gegeben.“

Mit solchen Reaktionen auf die einstimmig beschlossenen Prüfaufträge der Gemeindevertretung sollten wir uns nicht länger zufriedengeben. Durch diesen Antrag soll neben einer zügigeren Bearbeitung der Prüfanträge vor allem auch eine unaufgeforderte und aussagefähige Berichterstattung an die Gemeindevertretung erreicht werden.

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